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Mediation in Frankfurt — Familienmediation, Erbmediation und Eldermediation

Rechtsgebiet

Mediation — wenn Sie eine Lösung wollen, keinen Gegner.

Als ausgebildete Mediatorinnen moderieren wir Konflikte in Familie, Erbgemeinschaft und Generation — strukturiert, allparteilich und vertraulich.

Mediation ist kein Kompromiss aus Schwäche. Sie ist die strukturierte Suche nach einer Lösung, die alle Beteiligten tragen können — schneller, günstiger und für Familien­beziehungen schonender als ein Gerichts­verfahren. Beide Anwältinnen sind ausgebildete Mediatorinnen und führen Sie durch einen klar gegliederten Prozess.

Leistungsumfang

Was wir für Sie tun.

  • 01

    Familien­mediation

    Trennung, Sorge- und Umgangs­regelungen, Patchwork-Konflikte — gemeinsam tragfähige Vereinbarungen entwickeln, ohne den Umweg über das Gericht.

  • 02

    Erbmediation

    Erbengemeinschaften, Pflichtteils­streitigkeiten, Hofnachfolge oder Familien­unter­nehmen — wir moderieren strukturiert zur einvernehmlichen Auseinander­setzung.

  • 03

    Eldermediation

    Konflikte rund um pflege­bedürftige Eltern: Wohn- und Pflegefragen, Vermögenssorge, Geschwister­konflikte — die Generation, die selten zu Wort kommt, bekommt eine Stimme.

  • 04

    Begleitete Verhandlungs­führung

    Wenn keine vollständige Mediation gewünscht ist, begleiten wir die Verhandlung mit der Gegenseite — strukturiert, dokumentiert und mit Blick auf die rechtliche Absicherung des Ergebnisses.

Ablauf

In drei Schritten.

  1. 01

    Klärungsgespräch

    Wir prüfen mit allen Beteiligten, ob Mediation der richtige Weg ist und legen Vertraulichkeit und Spielregeln fest.

  2. 02

    Themen & Interessen

    Wir benennen, worüber gesprochen werden muss — und welche Interessen und Ängste hinter den Positionen stehen.

  3. 03

    Lösung & Vereinbarung

    Aus den Optionen wird eine schriftlich fixierte und rechtlich überprüfte Vereinbarung — für viele Mandanten der eigentliche Wendepunkt.

Häufige Fragen

Was Mandantinnen oft fragen.

Was unterscheidet Mediation von einer anwaltlichen Verhandlung?

In der Mediation sind wir allparteilich — wir vertreten nicht einseitig eine Partei, sondern moderieren beide. Eine Mediations­vereinbarung ersetzt nicht die rechtliche Prüfung; viele Beteiligte lassen das Ergebnis daher durch ihre eigenen Anwälte gegen­zeichnen, bevor es Vertrag wird.

Bezahlt die Rechtsschutzversicherung Mediation?

Viele Versicherer übernehmen Mediations­kosten anteilig oder vollständig — gerade weil Mediation häufig günstiger ist als ein streitiges Verfahren. Klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung; wir helfen Ihnen, die Anfrage zu formulieren.

Können Sie auch dann mediieren, wenn ich Sie als Anwältin schon kenne?

Nein. Mediation setzt Allparteilichkeit voraus. Wenn wir bereits einseitig für eine Partei tätig waren, schließt das eine Mediation in derselben Sache aus — wir verweisen Sie dann an Mediationskolleginnen aus unserem Netzwerk.

Mediation funktioniert nicht in jedem Fall — aber öfter, als die meisten denken. Wenn Sie das Gespräch noch suchen wollen, bevor Sie es vor Gericht führen, ist sie der erste Schritt, der sich lohnt.

Termin vereinbaren.

Erstgespräch ausschließlich nach Vereinbarung — telefonisch oder per E-Mail. Wir melden uns innerhalb eines Werktages zurück.