
Rechtsgebiet
Mediation — wenn Sie eine Lösung wollen, keinen Gegner.
Als ausgebildete Mediatorinnen moderieren wir Konflikte in Familie, Erbgemeinschaft und Generation — strukturiert, allparteilich und vertraulich.
Mediation ist kein Kompromiss aus Schwäche. Sie ist die strukturierte Suche nach einer Lösung, die alle Beteiligten tragen können — schneller, günstiger und für Familienbeziehungen schonender als ein Gerichtsverfahren. Beide Anwältinnen sind ausgebildete Mediatorinnen und führen Sie durch einen klar gegliederten Prozess.
Leistungsumfang
Was wir für Sie tun.
01
Familienmediation
Trennung, Sorge- und Umgangsregelungen, Patchwork-Konflikte — gemeinsam tragfähige Vereinbarungen entwickeln, ohne den Umweg über das Gericht.
02
Erbmediation
Erbengemeinschaften, Pflichtteilsstreitigkeiten, Hofnachfolge oder Familienunternehmen — wir moderieren strukturiert zur einvernehmlichen Auseinandersetzung.
03
Eldermediation
Konflikte rund um pflegebedürftige Eltern: Wohn- und Pflegefragen, Vermögenssorge, Geschwisterkonflikte — die Generation, die selten zu Wort kommt, bekommt eine Stimme.
04
Begleitete Verhandlungsführung
Wenn keine vollständige Mediation gewünscht ist, begleiten wir die Verhandlung mit der Gegenseite — strukturiert, dokumentiert und mit Blick auf die rechtliche Absicherung des Ergebnisses.
Ablauf
In drei Schritten.
01
Klärungsgespräch
Wir prüfen mit allen Beteiligten, ob Mediation der richtige Weg ist und legen Vertraulichkeit und Spielregeln fest.
02
Themen & Interessen
Wir benennen, worüber gesprochen werden muss — und welche Interessen und Ängste hinter den Positionen stehen.
03
Lösung & Vereinbarung
Aus den Optionen wird eine schriftlich fixierte und rechtlich überprüfte Vereinbarung — für viele Mandanten der eigentliche Wendepunkt.
Häufige Fragen
Was Mandantinnen oft fragen.
Was unterscheidet Mediation von einer anwaltlichen Verhandlung?
In der Mediation sind wir allparteilich — wir vertreten nicht einseitig eine Partei, sondern moderieren beide. Eine Mediationsvereinbarung ersetzt nicht die rechtliche Prüfung; viele Beteiligte lassen das Ergebnis daher durch ihre eigenen Anwälte gegenzeichnen, bevor es Vertrag wird.
Bezahlt die Rechtsschutzversicherung Mediation?
Viele Versicherer übernehmen Mediationskosten anteilig oder vollständig — gerade weil Mediation häufig günstiger ist als ein streitiges Verfahren. Klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung; wir helfen Ihnen, die Anfrage zu formulieren.
Können Sie auch dann mediieren, wenn ich Sie als Anwältin schon kenne?
Nein. Mediation setzt Allparteilichkeit voraus. Wenn wir bereits einseitig für eine Partei tätig waren, schließt das eine Mediation in derselben Sache aus — wir verweisen Sie dann an Mediationskolleginnen aus unserem Netzwerk.
Mediation funktioniert nicht in jedem Fall — aber öfter, als die meisten denken. Wenn Sie das Gespräch noch suchen wollen, bevor Sie es vor Gericht führen, ist sie der erste Schritt, der sich lohnt.
Termin vereinbaren.
Erstgespräch ausschließlich nach Vereinbarung — telefonisch oder per E-Mail. Wir melden uns innerhalb eines Werktages zurück.