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Kostenübersicht der Kanzlei — Anwaltsabrechnung nach RVG und Vergütungsvereinbarung

Kosten

Klar abgerechnet. Transparent besprochen.

Wir nennen Ihnen vor jedem Schritt den finanziellen Rahmen — keine Überraschungen, keine versteckten Posten.

Volle Kostentransparenz

Vor dem ersten Schritt — nicht nach der Rechnung.

Familien­rechtliche Mandate sind häufig planbar, aber selten günstig. Wir besprechen Kosten offen — auf dieser Seite finden Sie die vier wesentlichen Modelle.

RVG

Gesetzlich festgelegt

0 €

Kein verstecktes Honorar

1 Tag

Antwort auf Erstanfrage

100 %

Transparente Abrechnung

  1. 01

    Vergütungs­vereinbarung

    Unsere Gebühren orientieren sich am Rechtsanwalts­vergütungs­gesetz (RVG). Die Berechnung erfolgt grund­sätzlich nach Gegen­standswerten, die sich aus der Höhe der streit­gegenständlichen Forderung, aus dem Gesetz oder dem Interesse des Mandanten ergeben. Auf Wunsch und im Einzelfall vereinbaren wir alternativ ein Stunden­honorar — etwa für umfangreiche Vertrags­gestaltungen oder Mediationen, in denen ein RVG-Wert nicht sinnvoll abbildbar ist.

  2. 02

    Erstberatung

    Für die Erstberatung — den mündlichen oder schrift­lichen Rat oder eine Auskunft, sofern sie nicht mit einer anderen gebühren­pflichtigen Tätigkeit zusammenhängt — wird eine Gebühr nach RVG erhoben. Wir nennen Ihnen den Rahmen vorab telefonisch, sodass Sie nie ohne Kosten­klarheit ins Gespräch gehen.

  3. 03

    Verfahrens­kostenhilfe

    Mandantinnen und Mandanten mit geringen Mitteln können Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen, um die Kosten für anwaltliche Vertretung und Gericht zu decken. Wir prüfen die Voraussetzungen mit Ihnen, stellen den Antrag und übernehmen die Kommunikation mit dem Gericht.

  4. 04

    Rechts­schutz­versicherung

    Ob die Versicherung Ihre Kosten übernimmt, hängt vom konkreten Versicherungs­vertrag ab — Familienrecht ist nicht immer eingeschlossen, Mediations­kosten werden oft anteilig übernommen. Wir formulieren mit Ihnen die Deckungs­anfrage und kommunizieren bei Bedarf direkt mit Ihrer Versicherung.

Hinweis

Wir nennen Ihnen für Ihren konkreten Fall einen belastbaren Kosten­rahmen.

Auf dieser Seite werden bewusst keine pauschalen Eurobeträge genannt — die tatsächlichen Kosten hängen vom Gegenstands­wert, dem Verfahrens­stadium und der vereinbarten Berechnungs­art ab.

Termin vereinbaren.

Erstgespräch ausschließlich nach Vereinbarung — telefonisch oder per E-Mail. Wir melden uns innerhalb eines Werktages zurück.