
Kosten
Klar abgerechnet. Transparent besprochen.
Wir nennen Ihnen vor jedem Schritt den finanziellen Rahmen — keine Überraschungen, keine versteckten Posten.
Vor dem ersten Schritt — nicht nach der Rechnung.
Familienrechtliche Mandate sind häufig planbar, aber selten günstig. Wir besprechen Kosten offen — auf dieser Seite finden Sie die vier wesentlichen Modelle.
RVG
Gesetzlich festgelegt
0 €
Kein verstecktes Honorar
1 Tag
Antwort auf Erstanfrage
100 %
Transparente Abrechnung
- 01
Vergütungsvereinbarung
Unsere Gebühren orientieren sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Berechnung erfolgt grundsätzlich nach Gegenstandswerten, die sich aus der Höhe der streitgegenständlichen Forderung, aus dem Gesetz oder dem Interesse des Mandanten ergeben. Auf Wunsch und im Einzelfall vereinbaren wir alternativ ein Stundenhonorar — etwa für umfangreiche Vertragsgestaltungen oder Mediationen, in denen ein RVG-Wert nicht sinnvoll abbildbar ist.
- 02
Erstberatung
Für die Erstberatung — den mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, sofern sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt — wird eine Gebühr nach RVG erhoben. Wir nennen Ihnen den Rahmen vorab telefonisch, sodass Sie nie ohne Kostenklarheit ins Gespräch gehen.
- 03
Verfahrenskostenhilfe
Mandantinnen und Mandanten mit geringen Mitteln können Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen, um die Kosten für anwaltliche Vertretung und Gericht zu decken. Wir prüfen die Voraussetzungen mit Ihnen, stellen den Antrag und übernehmen die Kommunikation mit dem Gericht.
- 04
Rechtsschutzversicherung
Ob die Versicherung Ihre Kosten übernimmt, hängt vom konkreten Versicherungsvertrag ab — Familienrecht ist nicht immer eingeschlossen, Mediationskosten werden oft anteilig übernommen. Wir formulieren mit Ihnen die Deckungsanfrage und kommunizieren bei Bedarf direkt mit Ihrer Versicherung.
Hinweis
Wir nennen Ihnen für Ihren konkreten Fall einen belastbaren Kostenrahmen.
Auf dieser Seite werden bewusst keine pauschalen Eurobeträge genannt — die tatsächlichen Kosten hängen vom Gegenstandswert, dem Verfahrensstadium und der vereinbarten Berechnungsart ab.
Termin vereinbaren.
Erstgespräch ausschließlich nach Vereinbarung — telefonisch oder per E-Mail. Wir melden uns innerhalb eines Werktages zurück.