
Rechtsgebiet
Familienrecht — mit klarem Kopf durch eine schwere Zeit.
Trennung und Scheidung sind selten rein juristische Vorgänge. Wir begleiten Sie verständlich, lösungsorientiert und mit Blick auf die Familie als Ganzes.
Im Familienrecht geht es selten nur um Paragraphen. Wir beraten und vertreten Sie in allen Phasen — von der Vorsorge über die Trennung bis zur einvernehmlichen oder gerichtlichen Scheidung — und behalten dabei stets die Interessen von Kindern und Familie im Blick. Unsere Mandate führen wir bundesweit, vor allen Familien- und Oberlandesgerichten.
Leistungsumfang
Was wir für Sie tun.
01
Trennung & Scheidung
Einvernehmliche Scheidung, streitige Verfahren, Auflösung von Lebenspartnerschaften — auch als Online-Scheidung mit minimalem persönlichem Aufwand.
02
Unterhalt
Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt — auch im Wechselmodell, Berechnung, Anpassung und Durchsetzung.
03
Sorge- und Umgangsrecht
Sorgerechtsverfahren, Umgangsregelungen, Wechselmodelle, Aufenthaltsbestimmungsrecht — mit besonderem Augenmerk auf das Kindeswohl.
04
Eheverträge & Trennungsvereinbarungen
Notariell vorbereitete Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Verträge bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft.
05
Vermögensauseinandersetzung
Zugewinnausgleich, Hausrats- und Immobilienteilung, Versorgungsausgleich, Auseinandersetzung gemeinsamer Konten und Vermögen.
06
Abstammung & Vaterschaft
Vaterschaftsanerkennung und ‑anfechtung, gleichgeschlechtliche Partnerschaft und damit verbundene familienrechtliche Fragen.
Ablauf
In drei Schritten.
01
Erstgespräch
Eine Stunde, in der wir Ihre Lage erfassen, juristisch ordnen und einen realistischen Fahrplan entwerfen.
02
Außergerichtliche Lösung
Verhandlung mit der Gegenseite, Mediation oder gemeinsame Vereinbarung — wenn ein Verfahren vermeidbar ist, vermeiden wir es.
03
Vertretung vor Gericht
Lässt sich kein Konsens erzielen, vertreten wir Sie konsequent — vor dem Familiengericht und in der Berufungsinstanz.
Häufige Fragen
Was Mandantinnen oft fragen.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung mit Trennungsjahr ist häufig in vier bis sechs Monaten abgeschlossen. Streitige Verfahren — insbesondere mit Versorgungsausgleich oder Folgesachen — können ein bis zwei Jahre dauern. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen eine realistische Einschätzung für Ihre Situation.
Müssen wir gemeinsam zum Termin erscheinen?
Nicht zwingend. Bei einvernehmlicher Scheidung genügt es in der Regel, wenn Sie selbst anwaltlich vertreten sind. Auch eine Online-Scheidung — Beratung und Korrespondenz vorwiegend digital — ist bundesweit möglich.
Was kostet eine familienrechtliche Beratung?
Die Erstberatung wird nach RVG abgerechnet, ein darüber hinausgehendes Mandat nach Gegenstandswert oder — auf Wunsch — nach Stundenhonorar. Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Mehr Details auf unserer Seite Kostenübersicht.
Familienrechtliche Mandate sind selten ‚nur Akten'. Wir nehmen uns die Zeit, das Gesamtbild zu verstehen — Familie, Vermögen, Kinder, Lebensplanung — und entscheiden mit Ihnen, welche Schritte Sinn ergeben. Wenn Sie Klarheit wollen statt schneller Entscheidungen unter Druck, sind Sie bei uns richtig.
Termin vereinbaren.
Erstgespräch ausschließlich nach Vereinbarung — telefonisch oder per E-Mail. Wir melden uns innerhalb eines Werktages zurück.