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Erbrecht in Frankfurt — Testament, Vorsorge und Nachlassberatung

Rechtsgebiet

Erbrecht — Klarheit für die nächste Generation.

Wer vorsorgt, schützt die Menschen, die ihm wichtig sind. Wir gestalten Testamente, Erbverträge und Vollmachten — und vertreten Sie, wenn es zur Erbauseinandersetzung kommt.

Vorsorge & Konfliktvermeidung

Wer früh gestaltet, erspart der Familie spätere Konflikte.

Erbrecht ist Vorsorge und Konflikt­vermeidung in einem. Frau Rechts­anwältin Schlottke-Wegner hat im Dezember 2021 den theoretischen Teil der Fach­anwalts­ausbildung Erbrecht abgeschlossen — wir gestalten Verfügungen vorausschauend und vertreten Sie auch dann, wenn ein Nachlass bereits zum Streitfall geworden ist.

01

Testament & Erbvertrag

Einzel- und gemeinschaftliche Testamente, Berliner Testament, Erbvertrag mit Notar — eindeutig formuliert und rechtssicher abgestimmt auf Ihre Familienstruktur.

02

Vorsorge­vollmacht

General- und Vorsorgevollmacht für Gesundheits-, Vermögens- und Aufenthalts­angelegenheiten — damit im Ernstfall die richtigen Menschen handeln dürfen.

03

Patienten­verfügung

Klar formulierte Patienten­verfügungen, die in Krankenhaus und Pflegeheim auch tatsächlich Wirkung entfalten — keine Standardformulare.

04

Pflichtteils­ansprüche

Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils­ansprüchen, einschließlich Pflichtteils­ergänzungs­ansprüchen bei Schenkungen zu Lebzeiten.

05

Erbaus­einandersetzung

Mediative oder gerichtliche Aus­einander­setzung von Erbengemeinschaften — Immobilien, Unternehmens­anteile, Konten und Hausrat.

06

Steuer­optimierte Gestaltung

Berücksichtigung von Erbschaft- und Schenkung­steuer bereits bei der Gestaltung — in enger Zusammenarbeit mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern.

Ablauf

In drei Schritten zur klaren Verfügung.

01

Bestands­aufnahme

Wir erfassen Familie, Vermögen und Ihre Wünsche — und prüfen, ob bereits Verfügungen bestehen, die anzupassen sind.

02

Gestaltung

Wir entwerfen Testament, Erbvertrag oder Vollmacht — abgestimmt mit Notar und gegebenenfalls Steuerberater.

03

Begleitung im Erbfall

Im Todesfall führen wir die Auseinandersetzung — möglichst einvernehmlich, andernfalls vor dem Nachlass­gericht.

Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen.

01Brauche ich überhaupt ein Testament?

Wer keine Verfügung trifft, dem gibt das Gesetz eine vor — die gesetzliche Erbfolge. Sie passt häufig nicht zur tatsächlichen Lebenssituation: Patchwork-Familien, unverheiratete Paare, kinderlose Ehen oder Unternehmer brauchen praktisch immer eine eigene Regelung.

02Was unterscheidet Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie es nicht mehr können. Die Patientenverfügung bestimmt, was entschieden werden soll — insbesondere zu lebenserhaltenden Maßnahmen. Beide Instrumente ergänzen sich und gehören zusammen erstellt.

03Können Sie mich auch im Erbfall steuerlich beraten?

Wir gestalten erbrechtliche Verfügungen unter Berücksichtigung der Erbschaft- und Schenkungsteuer und arbeiten dazu bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater oder unserem Netzwerk zusammen. Reine Steuerberatung dürfen wir nicht erbringen — die enge Verzahnung sichert aber, dass die rechtliche Gestaltung auch steuerlich Sinn ergibt.

Persönlich & vertraulich

Erbrechtliche Mandate sind sehr persönliche Mandate.

Wer früh und klar gestaltet, erspart der eigenen Familie spätere Konflikte — und sich selbst die Sorge, ob im Ernstfall die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Wir nehmen uns die Zeit, das gemeinsam mit Ihnen zu durch­denken.

Termin vereinbaren.

Erstgespräch ausschließlich nach Vereinbarung — telefonisch oder per E-Mail. Wir melden uns innerhalb eines Werktages zurück.