Testament & Erbvertrag
Einzel- und gemeinschaftliche Testamente, Berliner Testament, Erbvertrag mit Notar — eindeutig formuliert und rechtssicher abgestimmt auf Ihre Familienstruktur.

Rechtsgebiet
Wer vorsorgt, schützt die Menschen, die ihm wichtig sind. Wir gestalten Testamente, Erbverträge und Vollmachten — und vertreten Sie, wenn es zur Erbauseinandersetzung kommt.
Wer früh gestaltet, erspart der Familie spätere Konflikte.
Erbrecht ist Vorsorge und Konfliktvermeidung in einem. Frau Rechtsanwältin Schlottke-Wegner hat im Dezember 2021 den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung Erbrecht abgeschlossen — wir gestalten Verfügungen vorausschauend und vertreten Sie auch dann, wenn ein Nachlass bereits zum Streitfall geworden ist.
Einzel- und gemeinschaftliche Testamente, Berliner Testament, Erbvertrag mit Notar — eindeutig formuliert und rechtssicher abgestimmt auf Ihre Familienstruktur.
General- und Vorsorgevollmacht für Gesundheits-, Vermögens- und Aufenthaltsangelegenheiten — damit im Ernstfall die richtigen Menschen handeln dürfen.
Klar formulierte Patientenverfügungen, die in Krankenhaus und Pflegeheim auch tatsächlich Wirkung entfalten — keine Standardformulare.
Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, einschließlich Pflichtteilsergänzungsansprüchen bei Schenkungen zu Lebzeiten.
Mediative oder gerichtliche Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften — Immobilien, Unternehmensanteile, Konten und Hausrat.
Berücksichtigung von Erbschaft- und Schenkungsteuer bereits bei der Gestaltung — in enger Zusammenarbeit mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern.
Ablauf
Wir erfassen Familie, Vermögen und Ihre Wünsche — und prüfen, ob bereits Verfügungen bestehen, die anzupassen sind.
Wir entwerfen Testament, Erbvertrag oder Vollmacht — abgestimmt mit Notar und gegebenenfalls Steuerberater.
Im Todesfall führen wir die Auseinandersetzung — möglichst einvernehmlich, andernfalls vor dem Nachlassgericht.
Häufige Fragen
Wer keine Verfügung trifft, dem gibt das Gesetz eine vor — die gesetzliche Erbfolge. Sie passt häufig nicht zur tatsächlichen Lebenssituation: Patchwork-Familien, unverheiratete Paare, kinderlose Ehen oder Unternehmer brauchen praktisch immer eine eigene Regelung.
Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie es nicht mehr können. Die Patientenverfügung bestimmt, was entschieden werden soll — insbesondere zu lebenserhaltenden Maßnahmen. Beide Instrumente ergänzen sich und gehören zusammen erstellt.
Wir gestalten erbrechtliche Verfügungen unter Berücksichtigung der Erbschaft- und Schenkungsteuer und arbeiten dazu bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater oder unserem Netzwerk zusammen. Reine Steuerberatung dürfen wir nicht erbringen — die enge Verzahnung sichert aber, dass die rechtliche Gestaltung auch steuerlich Sinn ergibt.
Persönlich & vertraulich
Erbrechtliche Mandate sind sehr persönliche Mandate.
Wer früh und klar gestaltet, erspart der eigenen Familie spätere Konflikte — und sich selbst die Sorge, ob im Ernstfall die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Wir nehmen uns die Zeit, das gemeinsam mit Ihnen zu durchdenken.
Erstgespräch ausschließlich nach Vereinbarung — telefonisch oder per E-Mail. Wir melden uns innerhalb eines Werktages zurück.