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Aktuelles · 4. März 2022

Fachanwaltsausbildung Erbrecht — theoretischer Teil abgeschlossen.

Kategorie: KanzleiLesezeit ca. 2 Minuten

Frau Rechtsanwältin Nina Schlottke-Wegner hat im Dezember 2021 erfolgreich den theoretischen Teil für die Fachanwaltsausbildung Erbrecht abgeschlossen. Die Ausbildung ergänzt ihren bestehenden Fachanwaltstitel für Familienrecht und stärkt damit zwei Felder, die sich in der Praxis häufig überschneiden: Erbschafts­regelungen treten meist im Kontext familiärer Übergänge auf — Trennung, Wiederheirat, Generations­wechsel.

Frau Rechtsanwältin Schlottke-Wegner und Frau Rechtsanwältin Magdalena Reinarz bieten regelmäßig Pro-Bono-Beratungen beim Verein für alleinerziehende Mütter und Väter (VAMV) und bei der Katholischen Familienbildung Frankfurt am Main an. Interessierte können sich für Termine und konkrete Bedingungen direkt an die jeweiligen Organisationen wenden.

Was bedeutet die zusätzliche Spezialisierung für Mandanten?

Praktisch heißt das: Wenn Sie zu uns mit einer familien­rechtlichen Frage kommen, in der auch erbrechtliche Aspekte mitschwingen — etwa eine Trennung mit gemeinsamem Immobilien­vermögen oder ein Generations­übergang in der Patchwork-Familie — können wir beide Fragen aus einer Hand betreuen. Das verkürzt Wege, vermeidet Reibungs­verluste und hilft, eine gemeinsame Strategie zu entwickeln.

Pro-Bono-Beratung

Beide Anwältinnen halten regelmäßig kostenfreie Sprechstunden für Menschen, die sich anwaltliche Beratung sonst nicht leisten können. Termine werden direkt über die Beratungs­stellen vergeben — wir bitten Sie, sich unmittelbar an VAMV oder die Katholische Familienbildung zu wenden.

Nina Schlottke-Wegner

Nina Schlottke-Wegner

Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht

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